Darf ein Kita-Träger einer im Nebenjob Pornos drehenden Erzieherin kündigen?

pic_holger_klein

Das zuständige Arbeitsgericht hatte dies zunächst bejaht und eine Pflichtverletzung der Erzieherin im sogenannten außerdienstlichen Bereich gesehen.

Allerdings nicht fristlos, sondern nur ordnungsgemäß zum Ablauf der Kündigungsfrist. Hiergegen wehrt sich nun die Erzieherin mittels Berufung vor dem Landesarbeitsgericht.

> Lesen Sie, was andere über uns sagen! <

Das Ergebnis scheint spannend zu werden.

Denn der Bereich der außerdienstlichen Pflichtverletzung ist nicht so leicht abzugrenzen. Vor allem war/ist hier der Arbeitgeber eine Diakonie. Und dort hat man sicherlich noch ganz andere Vorstellungen vom „richtigen“ Verhalten in der Freizeit (ein Interview mit der Erzieherin gibt es hier).

Allerdings muss sich jedes beanstandete außerdienstliche Verhalten konkret innerbetrieblich auswirken, um, wie es juristisch so schön heißt, kündigungsrelevant zu werden. Und dies ist vorliegend erst einmal nur schwer vorstellbar. Zudem ist das Drehen von Pornos ja nicht verboten.

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Es gab auch einmal Urteil, das den Betrieb eines Swingerclubs durch eine Grundschullehrerin nicht als kündigungsrelevant betrachtete, wenn zwischen der Schule und dem Swingerclub ein gehöriger räumlicher Abstand besteht. Es ist also nicht völlig undenkbar. Im Gegenteil.

Aber:

Beim Arbeitgeber handelt es sich um eine Diakonie und damit um einen sogenannten Tendenzbetrieb, der (auch) religiöse Ziele verfolgt. Solche Tendenzbetriebe genießen gemeinhin einen höheren Schutz wenn es um das außerdienstliche Verhalten ihrer Mitarbeiter geht.

Aber ob das auch so weit reicht, wie im vorliegenden Fall? Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts wird darüber (vielleicht) Auskunft geben.

update:

Nun hat das Landesarbeitsgericht geurteilt und die ordentliche Kündigung bestätigt. Angeblich – und wenn zutreffend vor allem befremdlich – sprach das LAG von einerschwerwiegenden sittlichen Verfehlungder Erzieherin…

von Rechtsanwalt Holger Klaus

balken_blau2

Sie haben Fragen zum Kitarecht?

Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch an! Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.

pic_holger_klein_mail

Folgen Sie uns bei:
social_header

Porno-drehende Erzieherin für Arbeitgeber unzumutbar?

Ein Gedanke über “Porno-drehende Erzieherin für Arbeitgeber unzumutbar?

  • 25. April 2015 bei 10:17
    Permalink

    I know this if off topic but I’m looking into starting my own blog and was curious what all is required to get set up? I’m assuming having a blog like yours would cost a pretty penny? I’m not very web savvy so I’m not 100 positive. Any recommendations or advice would be greatly appreciated. Thanks ekcefadfbgck

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

52 − = 47