Die Kitarechtler

Warum sich Erzieher ein Zwischenzeugnis geben lassen sollten

Ab und an in festen Zeitabständen ein qualifiziertes Zwischenzeugnis einzufordern, kann für Erzieher eine richtig gute Idee sein

 

Es gibt das allseits bekannte (qualifizierte) Zeugnis infolge Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

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Und es gibt das sogenannte Zwischenzeugnis, welches sich ein Arbeitnehmer „zwischendurch“, also während des noch andauernden Arbeitsverhältnisses, von seinem Arbeitgeber ausstellen lassen kann.

Warum ist es nun sinnvoll, sich in festen zeitlichen Abständen ein Zwischenzeugnis vom Träger geben zu lassen?

Nun salopp formuliert:

Während des Arbeitsverhältnisses ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich „noch alle lieb haben“ und gegenseitig wohlgesonnen sind, höher als kurz vor oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Bekannterweise kann ein Arbeitsverhältnis auch im Unfrieden aufgrund Kündigung enden und dann mag die Stimmung für ein wirklich gutes oder gar sehr gutes Zeugnis etwas – höflich ausgedrückt – eingetrübt sein.

Sicherlich hätte ein Erzieher oder eine Erzieherin auch dann die Möglichkeit, ein entsprechend gut benotetes Zeugnis über den Zeugnisberichtigungsanspruch zu erstreiten, allerdings auch mit der Last, die subjektiv als so gut empfundenen Leitungen – womöglich in einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht – beweisen zu müssen.

Dagegen – und das ist ein nicht zu unterschätzender Vorteil! – hat ein womöglich erst kürzlich, zum Beispiel vor einem Jahr, ausgestelltes Zwischenzeugnis eine gewisse Bindungswirkung.

Ein Arbeitgeber müsste sich argumentativ ganz schön anstrengen, will er nachvollziehbar von einem erst z.B. sehr gutem Zwischenzeugnis plötzlich zu einer eher mäßigen Bewertung in einem Endzeugnis gelangen. Da müsste schon einiges vorgefallen sein. Mit einem Zwischenzeugnis erfährt ein Arbeitnehmer natürlich auch, wo er steht. Auch ein nicht zu unterschätzender Vorteil, will man am Ende nicht unliebsam überrascht werden.

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Schlussendlich hilft ein bereits vorhandenes Zwischenzeugnis auch, wenn sich ein Erzieher einmal eher diskret auf dem Arbeitsmarkt umschauen und woanders bewerben will.  

Und ist das Zwischenzeugnis (noch) entsprechend vorzeigbar, kann es mit dem neuen Job womöglich sogar besser gelingen, als bei Vorlage des eher im Streite entstandenen Endzeugnisses.

Natürlich – damit das ganze Sinn macht – sollte es sich um ein qualifiziertes Zwischenzeugnis handeln, das detailliert die Fähigkeiten, Leistungen und das Engagement der Erzieherin bzw. des Erziehers bewertet. Ein einfaches Zeugnis reicht dafür nicht aus.

von Rechtsanwalt Holger Klaus

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