Haben Kita-, Kindergarten- oder Hort-Erzieher so etwas wie ein Auskunftsverweigerungsrecht gegenüber der Kitaaufsicht?
Vorfall im Kindergarten oder Hort. Große Aufregung.
Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!
Alle stellen Fragen, erste Schuldzuweisungen machen die Runde. Und in der Mitte des Geschehens stehen Erzieher.
So oder so: Erste Äußerungen wollen jetzt wohl bedacht sein. Aber auch die zuständige Kita-Aufsicht stellt im Rahmen einer örtlichen Prüfung der Einrichtung nach § 46 SGB VIII mit aller Autorität zusätzlich Fragen und drängt auf schnelle Antworten.
Haben hier Erzieher auch womöglich gegenüber einem Landratsamt, Jugendamt, Landesjugendamt oder Senatsbehörde ein Auskunftsverweigerungsrecht?
Wir geben dazu in unserem Video oben die Antwort!
> Lesen Sie, was andere über uns sagen! <
von Rechtsanwalt Holger Klaus [Mehr…]
Sie haben Fragen zum Kitarecht?
Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch an! Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.