Die Kitarechtler

Snapchat im Kitaalltag?

Viele Eltern wollen gerne sehen, was der Alltag ihrer Kinder für Überraschungen birgt. Aber das Kind ist in der Kita, bei Tagesmutter oder -vater, in der Krippe oder im Hort, also gar nicht in der Nähe.

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Einige Erzieher haben sich „beholfen“, indem sie Bilder per Whatsapp an die Eltern geschickt haben. Nachteil: Die Eltern fragen nach, es entspannt sich ein Dialog und in dieser Zeit findet (im besten Fall) kein pädagogisches Angebot statt, im schlechtesten Fall leidet die Aufsicht.

Kürzere Einblicke in den Kitaalltag könnte vielleicht Snapchat bieten. Die Eltern können den Kitakanal befreunden und erhalten für einen sehr begrenzten Zeitraum Einblicke ins Kitaleben ihrer Kinder.

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Bedenken sollte man aber auch hier:

Eine Einwilligung von allen Kindern bzw. deren Erziehungsberechtigten und auch der Erzieher ist notwendig. Denn sie werden fotografiert bzw. gefilmt und eine Übertragung ins Internet, insbesondere auf die Server von Snapchat findet statt.

Außerdem sollte in einer Dienstanweisung geregelt sein, unter welchen Voraussetzungen solche Snaps gemacht und hochgeladen werden dürfen. Ist der Erzieher allein, sollte zugunsten der Aufsicht vielleicht eher keins gemacht werden.

Schließlich muss geklärt werden, welche Geräte verwendet werden dürfen. Sollen Erzieher ihre eigenen Smartphones nutzen, sind hier einige Vorsichtsmaßnahmen durch den Träger zu ergreifen, um die Sicherheit der Daten zu gewähren. Außerdem ist zu klären, wer Zugriff auf die Snaps und die Daten auf den Telefonen hat.

Ganz nebenbei sollte der Träger aber auch wissen, wie und wo die Speicherung bei Snapchat selbst erfolgt.

von Rechtsanwältin Nele Trenner

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