Arbeitsunfähig krankgeschrieben und trotzdem vom Träger zum Personalgespräch zitiert – muss dem ein Erzieher folgen?
Der Erzieher oder die Erzieherin ist erkrankt und hat auch brav eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) vom Arzt dem Kita-, Kindergarten- oder Hort-Träger zukommen lassen. Das übliche Prozedere tagtäglich in Berlin, Stuttgart, München und anderswo.
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Nun könnte aber ein Träger-Verantwortliche – natürlich ohne gleich eine böse Absicht unterstellen zu wollen – auf die interessante Idee kommen, genau jetzt zeitnah mit dem Beschäftigten ein strenges Gespräch über die bisherige Arbeitsleistung und vor allem die zukünftig anstehenden Arbeitsaufgaben führen zu wollen, denn so ein Gespräch führen, sollte ja selbst bei Krankheit kein Problem sein.. gedacht, getan und zeitnah wird der Erzieher zu einer bestimmten Uhrzeit zum Gespräch einbestellt.
Nun ist die Frage: Muss dieser Aufforderung zum Personalgespräch (auch Teamgespräch, Teamsitzung, Orientierungsgespräch, Feedbackgespräch etc. genannt) ein erkrankter Erzieher nachkommen?
Das Landesarbeitsarbeitsgericht Nürnberg hat das im September 2015 mit einem eindeutigem ‚Nein‘ beantwortet.
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Denn während der Erkrankung eines Arbeitnehmers ruht die Verpflichtung zur Arbeitsleistung. Hierzu gehöre insbesondere auch der Austausch über die Art und Weise der geschuldeten Arbeitsleistung, vom Gericht als sog. „leistungssichernde Verhaltenspflichten“ umschrieben.
Dabei komme es auch nicht darauf an, ob der Erzieher oder die Erzieherin bettlägrig erkrankt sei oder etwa problemlos das Haus verlassen könne.
Nicht zu entscheiden hatte das Landesarbeitsgericht Nürnberg die Frage, ob sich ein Arbeitnehmer generell ohne Ausnahme und unabhängig vom Thema bei Erkrankung nicht zum Personalgespräch zitieren lassen müsse.
Gleichwohl hat auch dies das LAG ausdrücklich verneint, allerdings zugleich hervorgehoben, dass das Bundesarbeitsgericht diesen Aspekt, soweit ersichtlich, noch nicht entschieden hat.
Festzuhalten bleibt somit, dass zumindest zu Fragen der Art und Weise der Arbeitsleistung oder wie die Arbeitsleistung zukünftig erhalten oder verbessert werden könnte, während einer Erkrankung kein verpflichtendes Personalgespräch durch den Träger als Arbeitgeber anberaumt werden kann.
Wollen beide Seite dagegen ein solches Gespräch, ist dies natürlich jederzeit möglich.
von Rechtsanwalt Holger Klaus [Mehr…]
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