Die Kitarechtler

Wenn die Notausgangstür nicht für den Kitabetrieb reicht…

An die Beschaffenheit von Fluchttüren gibt es hohe Anforderungen – fehlen die, kann es problematisch werden

Wenn ein Kinderladen, eine Kita oder der Hort bei den Fluchtwegen zumeist sich nicht nach außen öffnende Türen bzw. sogenannte innenschließende Notausgangstüren hat, kann es Probleme mit dem Brandschutz und der Arbeitssicherheit geben.

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Dies haben plötzlich auch Eltern eines Kinderladens in Münster und deren Erzieher mehr schmerzlich feststellen müssen [Artikel hier].

Ob das Vorgehen der Behörde in Münster tatsächlich richtig ist, können wir ohne weitere Einzelheiten nicht beurteilen. Allerdings ist der Brandschutz natürlich an Wichtigkeit nicht zu unterschätzen. 

Und man stelle sich nur, es passiert einmal etwas und Kinder oder Erzieher kommen wegen nicht ausreichender Beachtung des Brandschutzes zu schaden. Dann würde man auf der Suche nach den Verantwortlichen sich sicherlich auch die Tätigkeit der jeweils zuständigen Überwachungsbehörde genau anschauen. Und wehe, da wäre etwa ein „Auge zugedrückt“ worden!

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Daher: Der Brandschutz ist immens wichtig!

Im Rahmen des Arbeitsschutzes für die Beschäftigten eines Kita- oder Hort-Trägers ist dies auch der Arbeitsstättenverordnung – kurz ArbStättV – deshalb zu entnehmen:

§ 4 Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten

(…)

(4)  (…) Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. (…)“

Daher müssen auch Türen bei den Fluchtwegen so geöffnet werden können, dass sich die Beschäftigten eben „unverzüglich“ in Sicherheit bringen können.

von Rechtsanwalt Holger Klaus   [Mehr…]

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