Die Kitarechtler

Kitarecht Folge 208 – Heimliche Überwachung von Erziehern?

Unter welchen Umständen Mitarbeiter in der Kita heimlich überwacht werden dürfen!


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Bei der Überwachung von Angestellten sind viele Faktoren zu beachten. Handelt es sich um eine kurzfristige oder langfristige Überwachung? Wird sie heimlich vorgenommen oder nicht? Werden Videos, Tonbandaufnahmen oder sogar eine Überwachungssoftware am Computer verwendet?

Tatsächlich ist die heimliche Überwachung von Angestellten gemäß § 32 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) erlaubt. Allerdings nur unter ganz bestimmten Umständen: es muss der Verdacht einer Straftat oder einer groben Pflichtverletzung vorliegen. Dieser Verdacht muss sich auch in konkreten Anhaltspunkten geäußert haben, zum Beispiel durch Beschwerden von Eltern. 

Auch beim Vorliegen eines solchen Verdachts muss darauf geachtet werden, die Überwachung in einem möglichst geringen Rahmen zu halten. Gibt es andere Möglichkeiten als die Videoüberwachung, sollten diese vorgezogen werden um den Eingriff möglichst gering zu halten. Zum Beispiel können Türen in der Kita offengelassen werden, die vorher geschlossen waren. Falls doch die Videoüberwachung nötig ist, sollten möglichst immer nur die Mitarbeiter gefilmt werden, die betroffen sind. Die Kamera ist also zu Zeiten in denen diese nicht arbeiten auszuschalten.

Die Vertraulichkeit des Wortes ist außerdem ein Straftatbestand im StGB, von Tonaufnahmen sollte deshalb abgesehen werden. Auch bei Videoaufnahmen sollte der Ton ausgeschaltet werden. Allgemein sind immer die Interessen des Arbeitgebers mit denen eines Arbeitnehmers abzuwägen. Und auch die Interessen der Kinder müssen beachtet werden, schließlich sind auch diese auf den Videoaufnahmen zu sehen.

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Wurden dann Videoaufzeichnungen gemacht, ist es wichtig genau zu schauen, was man dort wirklich sieht. Verhärtet sich der Verdacht gegenüber einem Mitarbeiter müssen eventuell Maßnahmen ergriffen werden.

In jedem Fall sollte der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin jedoch zuerst angehört werden. Das hat auch für den Arbeitgeber Vorteile, denn wird direkt gekündigt, besteht die Gefahr, dass es sich nur um eine Verdachtskündigung handelt. Häufig ist es unklar, was wirklich auf den Aufnahmen zu sehen ist oder es gibt eine Alternativerklärung.

Eine heimliche Überwachung von Arbeitnehmern ist also unter bestimmten Umständen legal. Allerdings sollte bei der Überwachung zuerst immer nach einem milderen Mittel gesucht werden außerdem sollte die Überwachung nur im unbedingt nötigen Rahmen gehalten werden, denn eine ungerechtfertigte Überwachung kann strafbar sein.

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