Die Kitarechtler

Kitarecht Folge 320 – Sachgrundlose Befristungen bei Kita-Erzieher?

Eine neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen!


In letzter Zeit gab es einige Entscheidungen zu befristeten Arbeitsverträgen. Genauer gesagt geht es um die Einstellung von Arbeitnehmern, die ein zweites Mal ohne Sachgrund befristet eingestellt werden sollen. Das heißt im Umkehrschluss: bei der ersten Einstellung eines Erziehers oder einer Erzieherin darf der Arbeitsvertrag ohne Sachgrund befristet werden. Nur wenn der gleiche Erzieher bzw. Erzieherin nach dem Ende des ersten Arbeitsverhältnisses erneut befristet  beim Krippen- oder Kindergarten-Träger eingestellt werden soll wird es schwierig.

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Grundsätzlich gilt, dass so eine zweite unbefristete Einstellung ohne Sachgrund gar nicht möglich sein soll. Das Bundesarbeitsgericht entschied dann aber, dass dieses doch möglich sein soll, wenn in der Zwischenzeit zwischen erster und zweiter Einstellung ein Zeitraum von drei Jahren vergangen ist.

Daraufhin gab es eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Dieses entschied, dass die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes verfassungswidrig war. Eine zweite befristete Einstellung ohne Sachgrund solle nur in Ausnahmefällen möglich sein. Jedoch nicht pauschal nach einem Ablauf von drei Jahren.

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Zum jetzigen Zeitpunkt ist also erst mal unklar, was nun genau erlaubt ist und was nicht. Das Bundesarbeitsgericht muss darüber erst erneut entscheiden. Allerdings ist es für Kita-Träger wichtig zu wissen, dass eine erneute befristete Einstellung ohne Sachgrund erst mal nicht möglich sein soll. Es gibt von diesem Grundsatz zwar Ausnahmen, diese sollte man sich mit einem oder einer Sachkundigen jedoch sehr genau anschauen, bevor man sie anwendet.

Update 14.06.2020:

Achtung! Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat aktuell festgestellt, dass selbst eine Vorbeschäftigung vor 15 Jahren kein ausreichender Zeitraum ist, um erneut sachgrundlos einen Arbeitsvertrag zu befristen! Was die zeitliche Höchstgrenze ist, bleibt also noch abzuwarten.

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