Die Kitarechtler

Kitarecht Folge 345 – Lügt der Kita-Träger kann das eine Diskriminierungsabsicht vermuten lassen!


Ein Gericht beschäftigte sich mit dem folgenden Fall: von mehreren befristeten Erzieherinnen sollte nur eine Person entfristet werden. Bei der Begründung, warum die anderen Arbeitsverträge nicht verlängert wurden, „flunkerte“ der Kita-Träger allerdings.

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Das fiel dadurch auf, dass eine Erzieherin durchgehend sehr gute Zwischenzeugnisse bekam. In der Begründung des Kita-Trägers, warum ihr Vertrag nicht verlängert wurde, stand dann allerdings, dass der Träger mit ihrer Arbeitsleistung nicht zufrieden war.

Das Gericht fand diese Begründung des Kita-Trägers nicht in Ordnung, da sie offensichtlich nicht der Wahrheit entsprach. Die Begründungen müssten immer zutreffend sein. Ansonsten kann sogar der Anschein einer Diskriminierungsabsicht entstehen, die durch falsche Angaben vertuscht werden soll. Das Gericht kam darauf, weil die Klägerin in dem Fall ein Kopftuch trug.

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Besteht so ein Diskriminierungsverdacht einmal, müssen Kita-Träger diesen wieder entkräften, was aber oft sehr schwierig ist. Man sollte sich deshalb zu Herzen nehmen: „Lügen haben kurze Beine“. Als Kita-Träger sollte man also natürlich immer die Wahrheit sagen.

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