Die Kitarechtler

Kitarecht Folge 244 – DSGVO: Neue Hinweispflichten für Kita-Träger!

Die neue DSGVO sollte mit Sorgfalt behandelt werden


Die neue DSGVO ist da und sie bringt Kita-Trägern viele einschneidende Veränderungen. Denn ab jetzt muss bereits bei Vertragsschluss darüber informiert werden, was mit den Daten passieren wird.

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Dabei ist es egal ob es sich um einen Arbeitsvertrag mit einer Erzieherin oder einem Erzieher und um einen Betreuungsvertrag mit Eltern handelt. Es muss darauf hingewiesen werden was mit den Daten passiert, welche Daten betroffen sind und wie lange diese gespeichert werden.

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Wie bereits bei der Foto-Einwilligung ist auch hier wieder genau auf die Formulierungen zu achten. Diese sind nämlich nicht einfach und im schlimmsten Fall führen falsche Formulierungen sogar zu einer Unwirksamkeit der Vereinbarung.

Kita-Träger sollten also genau über die Datenspeicherung Bescheid wissen und darauf achten, dass schriftliche Nachweise über die Datenspeicherung auch wirklich richtig sind. Sonst muss die Kita eventuell sogar mit Abmahnungen rechnen. Die notwendige Sorgfalt sollte also unbedingt beachtet werden.

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