Die Kitarechtler

Kitarecht Folge 250: Was dürfen Kita-Erzieher in einem Arbeitszeugnis an Inhalt erwarten?

Was muss und darf in einem Arbeitszeugnis stehen? Welche Ansprüche haben Erzieher*innen an den Inhalt?

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Zunächst: Es gibt zwei Arten von Arbeitszeugnissen. Das einfache und das qualifizierte Zeugnis. Die Arbeitnehmer*in ist in der Pflicht, eine der beiden Sorten auszuwählen. Das einfache Zeugnis enthält nur den Arbeitsbeginn und das Ende des Arbeitsverhältnisses, sowie die Position, in der die Arbeitnehmer*in tätig war. Das qualifizierte Arbeitszeugnis hingegen enthält zusätzlich noch eine umfangreichere Bewertung der Tätigkeit. Was für Erwartungen können an dieses qualifizierte Zeugnis und die enthaltene Bewertung gestellt werden?

Meist werden die Hauptaufgabenbereiche aufgelistet. Häufig aber fehlen Bereiche – was hat die Arbeitnehmer*in für Ansprüche oder kann die Arbeitgeber*in einfach entscheiden? Die Erzieher*in hat einen Anspruch darauf, dass alle Bereiche aufgelistet werden, von denen auszugehen ist, dass sie im späteren Berufsalltag noch eine Rolle spielen könnten.

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Wenn also zum Beispiel eine Erzieher+in in einem speziellen Gebiet tätig war, hat sie einen begründeten Anspruch darauf, dass exakt dieses Tätigkeitsfeld auch im Arbeitszeugnis aufgeführt wird. Die Arbeitgeber*in muss sich beim Schreiben des Arbeitszeugnisses also die hypothetische Frage stellen: „Könnte diese Information die Erzieher*in im weiteren beruflichen Weg irgendwie positiv oder negativ berühren?“. Wenn ja, so sollte das in das Arbeitszeugnis mit reingeschrieben werden.

Wenn es dann dazu kommt, dass ein Aufgabenbereich nicht genannt wird und keine friedliche Einigung darüber gefunden werden kann – so muss die Erzieher*in beweisen, dass die Auskunft fälschlicher Weise unterlassen worden ist. Sie ist also in der sogenannten Beweispflicht, und muss beweisen, dass sie tatsächlich in erheblichem Umfang in diesem Bereich tätig war.

Hinzu kommt noch der „Zeugnisbrauch“. D.h. gewisse Dinge sind in dem Berufsfeld Erzieher*in so wichtig, dass in einem Arbeitszeugnis darüber auf jeden Fall gewisse Aussagen getroffen werden sollten. Dazu zählen z.B. Teamfähigkeit, Teilnahme an Fortbildungen, Zuverlässigkeit etc., Bewertungen der Art und Weise der Arbeit. Vor allem eine Aussage über den Umgang mit Kindern sollte in dem Arbeitszeugnis wiederzufinden sein.

Auf diese Bewertung – egal ob positiv oder negativ – hat der oder die Erzieher*in einen Anspruch. Denn würde diese relevante Information weggelassen, entstünde bei der oder dem potenziellen neuen Arbeitgeber*in ein falscher Eindruck. Alles, worüber keine Aussage getroffen wird, wird leider zu Ungunsten der Erzieher*innen ausgelegt.

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