Die Kitarechtler

Kitarecht Folge 352 – Früher aus der „Krankschreibung“ zurück?

Trotz Krankschreibung früher zurück zur Arbeit – Geht das?!


Zuhause hocken obwohl man sich wieder fit und erholt fühlt ist nicht was für jeden. Aber darf man überhaupt wieder arbeiten gehen obwohl die Krankschreibung noch länger geht? Ist es möglich sich selbst wieder für gesund zu erklären?

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Na klar! Die vorgeschriebene Dauer der Arbeitsunfähigkeit vom Arzt oder der Ärztin ist schließlich lediglich eine Prognose. Die Krankschreibung ist also natürlich nicht als eine Art Hausarrest gedacht. Aber Vorsicht! das gilt logisch nur dann, wenn man auch wirklich wieder kerngesund ist. Hier muss der Träger wegen der Fürsorgepflicht gegenüber den Kindern aber auch den Arbeitnehmer*innen mit aufpassen.

Denn eine Falscheinschätzung über die Arbeitsfähigkeit kann ziemlich unerfreulich für die anderen Erzieher*innen, die Kinder aber auch für den Betroffenen oder die Betroffene selbst sein, wenn es sich zum Beispiel um eine hoch ansteckende Krankheit handelt. Trotz Personalmangels oder der Motivation zum Arbeiten darf der Kinderschutz oder die Gesundheit des restlichen Personals nicht außer Acht gelassen werden.

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Leichtsinn wird bestraft: Entscheiden die Unfall- oder Krankenversicherung, dass ein grob fahrlässiges Verhalten vorliegt, kann eine voreilige oder unvorsichtige Entscheidung dazu führen, dass man den versicherten Schutz, wegen eigenem Verschulden verliert.

Von medizinischen Laien sollte eine solche Entscheidung daher auf keinen Fall übereilt getroffen werden. Also: Zum Wohl aller, vorsichtshalber geduldig zurücklehnen und noch ein wenig länger zu Hause ausruhen.

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