Die Kitarechtler

Neue Hinweispflichten für Kita-Träger!

Was die neue DSGVO im Kita-Alltag verändert

Die neue DSGVO ist da und bringt Kita-Trägern viele einschneidende Veränderungen. Denn ab jetzt muss bereits bei Vertragsschluss darüber informiert werden, was mit den Daten passieren wird.

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Dabei ist es egal ob es sich um einen Arbeitsvertrag mit einer Erzieherin bzw einem Erzieher und um einen Betreuungsvertrag mit Eltern handelt. Es muss immer darauf hingewiesen werden was mit den Daten passiert, welche Daten betroffen sind und wie lange diese gespeichert werden.

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Wie bereits bei der Foto-Einwilligung ist auch hier wieder genau auf die Formulierungen zu achten. Diese sind nämlich nicht einfach und führen im schlimmsten Fall sogar zu einer Unwirksamkeit der Vereinbarung.

Kita-Träger sollten also genau über ihre Datenspeicherung Bescheid wissen und darauf achten, dass schriftliche Nachweise über die Datenspeicherung auch wirklich richtig sind. Andernfalls muss die Kita eventuell sogar mit Abmahnungen rechnen. Die notwendige Sorgfalt sollte also unbedingt beachtet werden.

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