Wie konnte es dazu kommen?!
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Was geht vor: Kinderschutz oder die Unschuldsvermutung? Muss sich ein*e Erzieher*in offenbaren, wenn gegen ihn oder sie ein Ermittlungsverfahren läuft? Was darf von einer Staatsanwaltschaft erwartet werden, wenn sie gegen eine*n Erzieher*in wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und vermutlich sogar Schutzbefohlenen ermittelt?
Darüber sprechen wir in diesem Podcast. Und wir stellen uns die Frage, ob nicht auch in einem Arbeitszeugnis es irgendwo seinen Niederschlag finden muss, wenn es bei einem Träger in einer Einrichtung zu einem sexuellen Übergriff durch eine*n dort beschäftigten Erzieher*in gekommen ist. Denn irgendwie muss ja ein neuer Träger als Arbeitgeber einen Hinweis erhalten, wenn in einem „alten“ Arbeitsverhältnis etwas derart Gravierendes vorgefallen ist. Oder etwa nicht…?
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Ob es auch ansonsten Möglichkeiten für eine*n neue*n Arbeitgeber*in gibt, sich an dieser Stelle best möglichst abzusichern, erörtern wir in unserem Video ebenfalls. Für die Kita-Träger, die von uns beraten werden, haben wir jedenfalls eine weitere „Absicherung“ häufig in den Arbeitsverträgen eingearbeitet.
Fest steht jedoch auch: Absoluten Schutz scheint es leider nicht zu geben. Dies vor allem, wenn womöglich auch noch menschliches Versagen bei der Einhaltung von Informationspflichten auftritt.
Music Credits: http://www.freesfx.co.uk/
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