Die Nase läuft, der Kopf ist heiß und der Husten erst: Müssen Erzieher arbeitsunfähig erkrankt dennoch zum Personalgespräch beim Träger?

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Die Überschrift sagt eigentlich schon alles: Darf ein Träger als Arbeitgeber oder dessen Kitaleitung die Beschäftigten der Einrichtung auch während deren Arbeitsunfähigkeit zum Gespräch oder zur Teamsitzung zitieren?

Oder kann sich hier ein Erzieher bzw. eine Erzieherin in Kita, Kindergarten oder Hort dem entziehen, ohne gleich heftige Strafen fürchten zu müssen? Wir geben dazu in unserem Video oben Auskünfte.

Davon zu unterscheiden ist im Übrigen der Versuch eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (Kurzform: BEM), den hierbei handelt es sich – richtig durchgeführt – um ein Angebot des Trägers und nicht um die strikte Aufforderung, zum Gespräch zu erscheinen.

Zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement haben wir übrigens hier (Link) schon etwas geschrieben bzw. ein Video gemacht.

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von Rechtsanwalt Holger Klaus   [Mehr…]

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Kitarecht Folge 166: Müssen kranke Erzieher beim Träger zum Personalgespräch erscheinen?