Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 116: Stromschlaggefahren im Kindergarten!

Nr. 116 von 1.000 I Stromschlaggefahren im Kindergarten!

„Beleuchtungskörper, die in Greifnähe der Kinder, z.B. im Bereich einer erhöhten Spielebene, angebracht sind, müssen so gesichert sein, dass ein Lösen der Abdeckung der elektrisch leitenden Teile ohne technische Hilfsmittel (Werkzeug) nicht möglich ist.“

(Unfallkasse NRW)

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Warum das wichtig ist:

In der Kita passiert es häufig, dass Kinder  in ihr Spiel vertieft sind oder beim Toben unaufmerksam sind und dabei unbeabsichtigt Dinge umwerfen oder kaputt machen. Es ist also wichtig, dass mögliche Gefahrenquellen wie elektrische Leitungen so geschützt sind, dass sie nicht durch eine Unaufmerksamkeit Verletzungen bei Kinder auslösen können. Eine dieser Maßnahmen ist die sichere Anbringung von Beleuchtungskörpern.

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