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Hinweise der Unfallkassen Nr. 117: Kita, Krippe und Strom
Nr. 117 von 1.000 I Kita, Krippe und Strom „Elektrische Anlagen in Krippe und Kindergarten: Die Oberflächentemperaturen von Leuchtkörpern, die von Kindern erreicht werden können, dürfen nicht mehr als 60°C betragen.“ (Unfallkasse NRW) Alle unsere +1.000! Videos hier in der
Hinweise der Unfallkassen Nr. 116: Stromschlaggefahren im Kindergarten!
Nr. 116 von 1.000 I Stromschlaggefahren im Kindergarten! „Beleuchtungskörper, die in Greifnähe der Kinder, z.B. im Bereich einer erhöhten Spielebene, angebracht sind, müssen so gesichert sein, dass ein Lösen der Abdeckung der elektrisch leitenden Teile ohne technische Hilfsmittel (Werkzeug) nicht