Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 118: Lichterketten in Krippe und Kita

Nr. 118 von 1.000 I Lichterketten in Krippe und Kita:

„Lichterketten in Krippe und Kita: Zur Dekoration werden – in der Weihnachtszeit gehäuft – Lichterketten eingesetzt, die der Handel mit unterschiedlichen elektrischen Zuleitungen anbietet. In Kindertageseinrichtungen dürfen im Zugriffsbereich der Kinder ausschließlich Lichterketten mit Schutzkleinspannung (Transformator) genutzt werden.“

(Unfallkasse NRW)

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Warum das wichtig ist:

Die Schutzkleinspannung bietet bei direkten und indirekten Berührungen Schutz vor einem Stromschlag und ist somit jedenfalls bei der Anschaffung von Lichterketten ein Muss.

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