Nr. 122 von 1.000 I Brandschutz in Krippe, Kindergarten und Hort „Lichterketten und -netze sind so genannte ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und daher auch regelmäßig in die erforderliche Prüfung elektrischer Betriebsmittel einzubeziehen. Sie sind dazu dann jeweils „aus der Versenkung“ (Ablage
Hinweise der Unfallkassen Nr. 118: Lichterketten in Krippe und Kita
Nr. 118 von 1.000 I Lichterketten in Krippe und Kita: „Lichterketten in Krippe und Kita: Zur Dekoration werden – in der Weihnachtszeit gehäuft – Lichterketten eingesetzt, die der Handel mit unterschiedlichen elektrischen Zuleitungen anbietet. In Kindertageseinrichtungen dürfen im Zugriffsbereich der
Hinweise der Unfallkassen Nr. 82: Kerzen in der Kita
Nr. 82 von 1.000 I Kerzen in der Kita: „Sollen Kinder Streichhölzer anzünden, ist darauf zu achten, dass sie keine weite, flatternde, schnell entflammbare Kleidung tragen, lange Haare zurückgebunden sind und sie das Streichholz zum Anreiben richtig anfassen“ (Unfallkasse Sachsen-Anhalt)