Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 45: Kita-Badeausflug – Einwilligung Eltern!

Nr. 45 von 1.000 I Planung Kita-Badeausflug 

„Für die Organisation und Durchführung eines Badeausflugs ist grundsätzlich die Einwilligung der Personensorgeberechtigten erforderlich.“

(Unfallkasse Brandenburg)

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Warum das wichtig ist:

Ein Badeausflug macht Kindern wahrscheinlich sehr großen Spaß, ist aber auch mit erheblichen Risiken verbunden. Denn tiefes Wasser stellt für Kinder, die nicht oder nur schlecht schwimmen können eine erhebliche Gefahr da. Es ist also unbedingt notwendig, die Einschätzung der Eltern einzuholen ob ihr Kind in der Lage ist an einem Badeausflug teilzunehmen. Dies geschieht durch die Einwilligung.

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

Sie haben Fragen zum Kitarecht?

Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch an! Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.


Folgen Sie uns bei:

Hinweise der Unfallkassen Nr. 45: Kita-Badeausflug – Einwilligung Eltern!