Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 8: Kita-Laufrad und die „geprüfte Sicherheit“

Nr. 8 von 1.000 I Kita-Außengelände und die ‚Fahrzeuge‘

„Bei der Neuanschaffung von Rollern und Laufrädern sollte nicht allein auf die CE-Kennzeichnung vertraut werden. Mit einem GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit) wird die Sicherheit zusätzlich von einem unabhängigen Prüfinstitut bestätigt.“

(Unfallkasse NRW)

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Warum das wichtig ist:

Vor der Neuanschaffung von Geräten wie Rollern und Laufrädern sollte man sich genau informieren worauf hierbei zu achten ist. Bestimmte Siegel können einen Hinweis darauf geben, welche Geräte besonders sicher sind.

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