Nr. 8 von 1.000 I Kita-Außengelände und die ‚Fahrzeuge‘ „Bei der Neuanschaffung von Rollern und Laufrädern sollte nicht allein auf die CE-Kennzeichnung vertraut werden. Mit einem GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit) wird die Sicherheit zusätzlich von einem unabhängigen Prüfinstitut bestätigt.“ (Unfallkasse NRW) Alle