Nr. 163 von 1.000 I Laufräder und Roller in der Kita „Innerhalb und außerhalb des Kita-Geländes sollten Kinder beim Roller- und Laufradfahren daher grundsätzlich einen Helm tragen. Dies gilt insbesondere z. B. bei Verkehrssicherheitsaktionen, einem Fahrgeschicklichkeitsparcours oder ähnlichen Situationen.“ (Unfallkasse
Hinweise der Unfallkassen Nr. 163: Laufräder und Roller in der Kita
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