Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 103: Wippgeräte (Wipptiere) auf dem Kita-Freigelände

Nr. 103 von 1.000 I Wippgeräte (Wipptiere) auf dem Kita-Freigelände

„Wippgeräte (Wipptiere) auf dem Kita-Freigelände: „Damit Augenverletzungen durch hervorstehende Handgriffe und Fußstützen vermieden werden, muss am Griff- und Fußstützenende eine Querschnittsfläche von mindestens 15 cm² vorgesehen werden.“

(Unfallkasse NRW)

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Warum das wichtig ist:

Gerade von Wippgeräten können Kinder im Zuge des schnellen Spiels leicht herunterfallen und unglücklich landen – mit dem Gesicht nach unten oder vorne. Abstehende Fußstützen könnten dabei verletzend sein und ins Auge stechen. Um das zu vermeiden, sollten solche Fußhalterungen mindestens 15 cm2 groß sein, sodass eine Verletzung im Auge vorgebeugt werden kann.

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