Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 104: Kita-Feueralarm und Alarmpläne

Nr. 104 von 1.000 I Kita-Feueralarm und Alarmpläne

„(…) ist in Ergänzung zum Alarmplan zu prüfen, ob der Alarm in allen Räumen zu hören ist und ob der Notruf jederzeit abgesetzt werden kann“

(Unfallkasse NRW)

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Warum das wichtig ist:

Manchmal sind Geräte defekt oder Räumlichkeiten verhindern, dass der Alarm gut zu hören ist. Daher muss dies vorab getestet und überprüft werden. Auch sollte geprüft werden, ob problemlos – und vor allem bei entsprechender Aufregung – die Feuerwehr oder der Krankenwagen alarmiert werden können.

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