Nr. 107 von 1.000 I Sicherheit im Kita-Garten
„Auf dem Außengelände müssen die Aufenthaltsbereiche gegen unerlaubtes und unbefugtes Verlassen bzw. Betreten gesichert sein. Dies wird erreicht, wenn Türgriffe an Toren für Kinder nicht erreichbar sind – etwa in 1,7m Höhe.
Unbefugtes Betreten kann dadurch verhindert werden, dass Tore von außen überhaupt nicht geöffnet werden können – beispielsweise durch Abschirmung des Türgriffs vor Betätigung von außen oder ein Schloss.“
(Unfallkasse NRW)
Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!
Warum das wichtig ist:
Es ist wichtig stets den Überblick darüber zu behalten, wer das Kitagelände betritt und wer es verlassen möchte. Da Erzieher jedoch nicht immer ein Auge auf die Eingangstore oder die Türen haben können, müssen ausreichende Sicherheitsvorkehrungen an den Aus- und Eingängen eingerichtet werden. Dies hat einerseits die Funktion, dass die Kinder davon abhalten werden, die Kita auf Eigeninitiative zu verlassen und andererseits wird unerwünschten Fremden der Eingang versperrt.
Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!
Sie haben Fragen zum Kitarecht?
Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch an! Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.