Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 18: Kita-Badeausflug

Nr. 18 von 1.000 I Kita-Badeausflug

„Aus Sicherheitsgründen darf das Schwimmen und Baden in Badeteichen, Seen, Flüssen und Meeren nur im Rahmen des öffentlich beaufsichtigten Badebetriebes erfolgen.“

(Unfallkasse Nord)

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Warum das wichtig ist:

Badestellen, an denen kein öffentlich beaufsichtigter Badebetrieb erfolgt, können zwar übersichtlich und sicher aussehen, sollten jedoch trotzdem gemieden werden. Halten sich die Kinder nicht an die vereinbarten Regeln oder geschieht etwas Unerwartetes ist die Gefahr eines Badeunfalles ansonsten zu hoch.

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

Sie haben Fragen zum Kitarecht?

Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch an! Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.


Folgen Sie uns bei:

Hinweise der Unfallkassen Nr. 18: Kita-Badeausflug