Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 41: Unfallgefahren auf der Rutsche

Nr. 41 von 1.000 I Kita-Freigelände & Rutschen 

„Allerdings sind diese nur scheinbar ungefährliche Spielgeräte, das Unfallaufkommen auf Spielplätzen ist hier am höchsten. Dies liegt an der beliebten Nutzung der Rutschen als Klettergerät – Aufstieg und Überbelegung der Rutschflächen – und auch an unsachgemäßen Einbauten und fehlender Wartung.“

(Unfallkasse NRW)

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Warum das wichtig ist:

Auch wenn Rutschen erst einmal harmlos aussehen, können auch von ihnen Gefahren ausgehen. Hier geschehen sogar die meisten Unfälle. Kindern sollte also genau erklärt werden, was beim Spielen an der Rutsche erlaubt ist und was nicht.

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