Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 43: Schwimmen in Kita und Schule & die Unfallkasse!

Nr. 43 von 1.000 I Kita-Schwimm- und Badeausflug

„Eine Bescheinigung der Eltern über die Schwimmfähigkeit der Kinder ist nicht ausreichend und bietet keine Rechtssicherheit.“

(Unfallkasse Berlin)

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Warum das wichtig ist:

Ob Kinder schwimmfähig sind oder nicht ist sehr wichtig zu wissen, da ansonsten eine große Gefahr für das jeweilige Kind besteht. Hierbei sollte man sich deshalb nur auf offizielle Schwimmabzeichen verlassen und nicht auf Aussagen der Eltern.

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