Arbeitszeugnis, Zwischenzeugnis, Endzeugnis, vorläufiges Beendigungszeugnis – kompliziert? Nicht wirklich!
Am Ende des Arbeitsverhältnisses gibt es vom Kita-, Kindergarten- oder Hort-Träger als Arbeitgeber ein Zeugnis – wenn es der Erzieher wünscht.
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So weit, so klar. Aber dann geht es schon gefühlt kompliziert los: Arbeitszeugnis einfach oder qualifiziert? Auf welches Datum ausgestellt, wer darf / muss unterschreiben? Anspruch eines Erziehers auf ein Zwischenzeugnis? Und was ist denn nun auch noch ein vorläufiges Beendigungszeugnis?
Über vieles haben wir in diesem Blog bereits berichtet – das vorläufige Beendigungszeugnis folgt nun in unserem Videobeitrag oben.
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von Rechtsanwalt Holger Klaus
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