Zeugnissprache & Zeugniscodes in einem Erzieherzeugnis – die problematischsten Formulierungen – Folge 3
Doppeldeutigkeiten finden sich in erster Linie in den sogenannten Zeugniscodes.
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Natürlich gibt es auch die bewussten Auslassungen über zu erwartende Kompetenzen, also das berühmte „beredte Schweigen“. Aber etwas zu schreiben und doch etwas ganz anderes zu meinen, dürfte eher häufiger vorkommen.
Natürlich gibt es diesem Zusammenhang auch immer die Möglichkeit, dass ein Kita-Träger oder eine Kitaleitung gar nicht so richtig weiß, was sie mit einer solchen Doppeldeutigkeit einer Erzieherin oder einem Erzieher abwertend in ein Arbeitszeugnis schreibt. Aber das dürfte doch eher die Ausnahme sein.
Das gilt wohl auch für den Satz
„…stand sie voll hinter uns“
bezogen auf eine Erzieherin oder einen Erzieher, Hausmeister oder eine Küchenkraft in Krippe, Kita oder Hort.
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Denn damit soll gemeint sein, dass es bei dem betreffenden Beschäftigten ein größeres Problem mit
„Alkohol bei der Arbeit“
oder öfters kurz vor Arbeitsbeginn gegeben hat.
Und an diesem Punkt zeigt sich das grundlegende Problem mit der Zeugnissprache. Denn so eine Tatsache kann ein Träger-Verantwortlicher oder eine Kitaleitung eben nicht einfach in ein Arbeitszeugnis hineinschreiben.
Es wäre nicht mehr wohlwollend und würde ziemlich sicher den Arbeitnehmer in seinem weiteren beruflichen Werdegang (wohl für alle Zeiten) behindern. Auf der anderen Seite will man als leidgeprüfter Arbeitgeber eventuell auch andere Kitaträger warnen. Denn immerhin geht es ja um Kinderbetreuung bzw. um Kinderbetreuung im weiteren Sinne.
Ein Dilemma, was letztendlich zu solchen fragwürdigen und in diesem Fall unzulässigen Floskeln in Arbeitszeugnissen führt.
>> Mehr Zeugniscodes finden sich hier <<
von Rechtsanwalt Holger Klaus [Mehr…]
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