Die Kitarechtler

Kitarecht Folge 251: Weniger Kündigungsschutz für Kitaleitungen?

Sind Kitaleitungen weniger geschützt als andere Angestellte?


Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Man kann nicht pauschal sagen, dass Kitaleitungen einen anderen Kündigungsschutz haben, als andere Angestellte. Es ist sogar sehr unwahrscheinlich, dass es überhaupt mal der Fall ist. Das Gesetz sagt nämlich: „leitende Angestellte“ haben nicht solch einen strengen Kündigungsschutz wie andere Angestellte.

Lesen Sie, was andere über uns sagen!

Wer sind aber leitende Angestellte? Gehören Kitaleitungen dazu? Leitende Angestellte sind solche Personen, deren Job davon geprägt ist, dass sie Einstellungen und Kündigungen veranlassen. Das bedeutet, dass nicht nur eine gewisse Häufigkeit von solchen Personalentscheidungen bestehen muss sondern diese auch einen bestimmten Anteil der täglichen Arbeitszeit einnehmen müssen. Kitaleitungen sind aber in erster Linie oft pädagogische Leitungen.

In einem Großteil der Fälle in Deutschland sind die Kitaleitungen somit keine leitenden Angestellte (wir schätzen ca. 97 % der Fälle) da ihr Arbeitsschwerpunkt in anderen Bereichen liegt. Somit sind sie auch nicht von dem Gesetz betroffen und genießen den gleichen Kündigungsschutz wie andere Angestellte. 

Was sind aber nochmal die genauen Voraussetzungen des Kündigungsschutzes? Das Arbeitsverhältnis muss länger als sechs Monate bestehen und weiterhin muss der jeweilige Betrieb mehr als zehn Vollzeitmitarbeiter haben. Teilzeitstellen werden dabei zu Vollzeitstellen zusammengerechnet.

Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, tritt der Kündigungsschutz in Kraft. Das bedeutet, dass Arbeitgeber*innen nur noch aus arbeitsbedingten Gründen, personenbedingten Gründen oder betriebsbedingten Gründen kündigen dürfen. Betriebsbedingte Gründe sind zum Beispiel der Wegfall des Arbeitsplatzes, was gerade bei Erzieher*innen in Deutschland sehr unwahrscheinlich ist. 

Sie haben Fragen zum Kitarecht?

Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch an! Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.

Folgen Sie uns bei:

Kitarecht Folge 251: Weniger Kündigungsschutz für Kitaleitungen?