Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 59: Kita-Schwimm- und Badeausflug

Nr. 59 von 1.000 I Kita-Schwimm- und Badeausflug:

„Für Kinder mit Handicaps oder deutlichen Verhaltensauffälligkeiten ist zu prüfen, ob eine zusätzliche Aufsicht (1:1-Betreuung) angeraten erscheint.“

(Unfallkasse Berlin)

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Warum das wichtig ist:

Für Kinder, die während des regulären Kita-Besuches eine besondere Betreuung brauchen, sollte bei der Planung des Besuches einer Schwimmhalle daran gedacht werden, dass dort eventuell eine noch intensivere Betreuung nötig ist. Bei der Planung, wie viele Mitarbeiter den Ausflug begleiten, sollte das also berücksichtigt werden.

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