Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 170: Kita und Inklusion!

Nr. 170 von 1.000 I Medikamentenabgabe in der Kita:

„Es ist zulässig, dass die Eltern den Kindergarten mit der Medikamentengabe betrauen dürfen. Es besteht aber keine allgemeine Verpflichtung des Kindergartens, diesem Wunsch der Eltern nachzukommen. Es kann jedoch in speziellen Vereinbarungen, z. B. per „Landesrahmenvertrag zur Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen“ im Bundesland Hamburg, geregelt sein, dass ErzieherInnen Medikamente im einvernehmlichen Einzelfall verabreichen.“

(UK Schleswig-Holstein)

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Warum das wichtig ist:

Es kann lebensnotwendig sein, in gewissen zeitlichen Abständen regelmäßig Medikamente einzunehmen. Besonders hilfsbedürftige Menschen, wie Kinder es sind, benötigen dabei Hilfe. Sind diese aber den ganzen Tag in der Kita und benötigen die Medikamentenaufnahme während dieser Zeit, können Erzieher*innen diese Unterstützung leisten. Natürlich besteht dazu keine Pflicht, allerdings ist diese Unterstützung im Vertrag vereinbar oder in manchen Bundesländern in den Rahmenverträgen geregelt. Zulässig ist die Medikamentenabgabe, sofern die Eltern die Unterstützung wünschen.

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