Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 183: Kita-Freigelände und Hänge- bzw. Wackelbrücken

Nr. 183 von 1.000 I „Kita- Freigelände und Hänge- bzw. Wackelbrücken

Hängebrücken werden oft als Element zur Gestaltung von Spiellandschaften verwendet. Wackelbrücken finden sich zwischen Hügeln und zwischen Gerätekombinationen. An Hänge- und Wackelbrücken müssen Absturzsicherungen vorhanden sein, und die grundlegenden sicherheitstechnischen Standards sind einzuhalten.“

(Unfallkasse NRW)

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Warum das wichtig ist:

Hänge- und Wackelbrücken bereiten Kindern besonders viel Spaß; sie sind ein aufregendes Abenteuer. Sie bergen aber gerade dadurch auch besonders viel Verletzungsgefahr. Denn Kinder haben auf ihnen keinen sicheren Halt, weil sie keine feste Bodenunterfläche bieten. So können Kinder leichter hinfallen, sich die Knie aufschlagen etc. . Das Einhalten der notwendigen Sicherheitsstandards ist daher besonders wichtig. 

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