Nr. 197 von 1.000 I Sicheres Kita-Außengelände „Einfriedungen und Zugänge in Kindertageseinrichtungen müssen mind. 1,0 m hoch (Empfehlung: 1,50 m) sein und dürfen nicht zum Überklettern (z. B. leiterähnliche Zaunelemente) verleiten.(…) Je nach individueller Beanspruchung und Gefährdung muss der Träger
Hinweise der Unfallkassen Nr. 183: Kita-Freigelände und Hänge- bzw. Wackelbrücken
Nr. 183 von 1.000 I „Kita- Freigelände und Hänge- bzw. Wackelbrücken“ „Hängebrücken werden oft als Element zur Gestaltung von Spiellandschaften verwendet. Wackelbrücken finden sich zwischen Hügeln und zwischen Gerätekombinationen. An Hänge- und Wackelbrücken müssen Absturzsicherungen vorhanden sein, und die grundlegenden
Hinweise der Unfallkassen Nr. 57: Kita-Spielgelände und Kletternetze
Nr. 57 von 1.000 I Kita-Freigelände: Bei Kletternetzen dürfen keine Fangstellen für den Kopf und Hals entstehen. Die Beurteilung, ob eine Kopf- bzw. Halsfangstelle vorliegt, sollte durch einen Sachkundigen für Spielplatzgeräte erfolgen, der mit den erforderlichen Prüfkörpern sowohl die Zugänglichkeit