Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 179: Kletterwände in der Kita

Nr. 179 von 1.000 I Kletterwände in der Kita: 

„Die maximale Tritthöhe einer Boulderwand darf 2 m nicht überschreiten. Boulderwände sollten so gestaltet sein, dass Kinder nicht auf gefährliche Flächen, z. B. Fensterbänke, gelangen können. Grundsätzlich sollte der Niedersprungbereich bzw. Fallraum mit stoßdämpfenden Matten ausgelegt werden. Im Bereich einer Boulderwand dürfen keine elektrischen Installationen für Kinder erreichbar sein.“

(Unfallkasse NRW)

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Warum das wichtig ist:

Für Kinder sind Höhen oft schwer einzuschätzen. Sie klettern nur nach oben und wissen dann nicht, wie sie wieder hinunter gelangen. Daher darf die Höhe maximal 2 Meter betragen. Außerdem sollte der Untergrund, auf welchen sie fallen, aus Matten bestehen. Auch sollte die Wand nicht so angebracht werden, dass über diese andere Bereiche erklommen werden können. Daher sollte die Wand möglichst frei stehen. 

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