Nr. 179 von 1.000 I Kletterwände in der Kita: „Die maximale Tritthöhe einer Boulderwand darf 2 m nicht überschreiten. Boulderwände sollten so gestaltet sein, dass Kinder nicht auf gefährliche Flächen, z. B. Fensterbänke, gelangen können. Grundsätzlich sollte der Niedersprungbereich bzw.
Hinweise der Unfallkassen Nr. 179: Kletterwände in der Kita
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