Der Kinderschutz ist zentraler Bestandteil jeder Form der Kinderbetreuung – und daher so überaus wichtig!
Der Kinderschutz ist in den meisten Kinderschutzkonzepten gut veranschaulicht. Aber im Fall der Fälle oder auch nur im Verdachtsfall kommen schnell darüber hinausgehende Fragen hinzu. Auch entsteht oftmals die Sorge, etwas übersehen oder nicht schnell genug oder richtig reagiert zu haben – aus Träger- wie auch aus Elternsicht.
Zum Beispiel:
▪ Ist rechtzeitig das Kinderschutzverfahren („§8a-Verfahren“) angestoßen worden?
▪ Wurde ordnungsgemäß die „insoweit erfahrene Fachkraft“ beratend hinzugezogen? Oder war diese vielleicht unzulässig vorbefasst?
▪ Ist ggf. an die Kinderschutzmeldung und die Meldung über besondere Ereignisse und Entwicklungen (§47 SGB VIII) gedacht worden?
▪ Was ist alles beim Datenschutz hier zu beachten?
▪ Was sollten und was dürfen u.U. die Elternvertreter wissen?
▪ Drohen nach vermuteten oder sogar tatsächlichen Übergriffen polizeiliche Ermittlungen, Strafanzeigen, Medienanfragen?
Oftmals entwickeln sich Fälle im Kinderschutz unglaublich schnell und fordern ein rasches Handeln. Da ist es gut einen starken Partner an der Seite zu haben!
Wie können die Kitarechtler – Rechtsanwälte Ihnen hier helfen?
Wir sind für Sie mit unserem großen Erfahrungsschatz aus – leider – vielen Fällen da!
Sowohl wenn es um die Einzelheiten des niedrigschwelligen Kinderschutzverfahrens geht, wie auch zu den Fragen des Umgangs mit einem Verdacht, dem Opferschutz, welche arbeitsrechtlichen Maßnahmen zu treffen sind, aber auch der Abwehr von haltlosen Unterstellungen.
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