Als Kita- oder gar Träger-Leitung haben Sie eine verantwortungsvolle abwechslungsreiche Aufgabe.

Genauso vielfältig sind die rechtlichen Fragestellungen, die sich Ihnen im Laufe des Alltags stellen können:

Gleich morgens fragt die Mutter von Anna, wo denn die neuen Turnschuhe ihrer Tochter sind. Muss die Kita die Schuhe ersetzen, wenn sie nicht wieder auftauchen?

Kaum ist die Mutter weg, zieht Anna aus ihrem Rucksack eine Flasche Hustensaft und teilt mit, dass sie diesen immer vor dem Essen schlucken müsse.

Dürfen Sie dem Kind die Arznei verabreichen?

Ben hat seinen Freund Ruben mitgebracht, der schon in die Schule geht, die aber heute ausfällt.

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Ist das Kind versichert?

Um 10 Uhr stellt sich Uta vor, die gern ihr Anerkennungsjahr in Ihrer Einrichtung leisten möchte. Braucht sie einen Vertrag? Wenn ja, was für einen?

Arbeitsvertrag, Praktikumsvertrag oder etwas anderes?

Kathrin, die zweite Erzieherin, steckt ihren Kopf ins Büro:“ Tut mir leid, ich bin heute Morgen nicht aus dem Bett gekommen.“ 

Paul der Auszubildende in Ihrem Kindergarten hat sich gegenüber einem Kind schwer im Ton vergriffen.

Wie schreibt man eine rechtssichere Abmahnung?

Julius stürmt zur Tür herein und berichtet, dass im Toberaum an der Kletterwand eine Sprosse gebrochen sei.

Können Sie die Reparatur noch auf Kosten des Herstellers verlangen oder gar eine Neulieferung?

Wie mit Lieferanten und Zulieferern umgehen?

Gegen Nachmittag spaziert der Vater von Tilda vorbei und möchte seine Tochter aus der Kita mit ins Wochenende nehmen.

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Dürfen Sie Tilda dem Vater übergeben, wenn Sie wissen, dass die Eltern in Trennung leben und die Mutter das alleinige Sorgerecht hat?

Muss ich mich von diesem Vater weiter beschimpfen lassen?

Wie ist vorzugehen, wenn das Vertrauensverhältnis und insbesondere die Erziehungspartnerschaft zu einzelnen Eltern völlig zerrüttet erscheint?

Es wird mit Beschwerden, der Polizei und dem Einschalten „der Medien“ gedroht – wie verhalten?

Wir beraten deutschlandweit!

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Damit Sie Zeit für andere wichtige Dinge haben, haben wir zusätzlich für Leitungen und Träger die

Dauer-Beratungspauschale (BeratungsFlatrate)

entwickelt: 

➡️ ab 205,85 € (inkl. gesetzl. USt.) monatlich bei bis zu 25 Plätzen lt. Betriebserlaubnis / pro weiterem Kitaplatz +0,95 € (inkl. gesetzl. USt. / Spezielle Angebote gerne auf Anfrage)

Das ist alles drin*:

➡️ 2,5 Stunden Beratungszeit pro Monat

➡️ zu (fast) allen rechtlichen Fragen des Kitarechts

➡️ Vertragsrecht / Betreuungsvertrag

➡️ Zusatzvereinbarungen

➡️ Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII)

➡️ Landeskitagesetze / -verordnungen

➡️ Arbeitsrecht

➡️ Aufsichtspflicht & Haftung

➡️ Familienrecht im Kita-Kontext

➡️ Kita-Finanzierung

(*Hinweis: Nicht enthalten in diesem speziellen Angebot ist leider die Beratung im Steuerrecht, dem Recht der Sozialabgaben, dem Sozialversicherungsrecht, privates und öffentliches Baurecht, Prüfung von Mietkostenabrechnungen, Umwandlungsrecht und ausländisches Recht. Ebenso nicht enthalten ist in dieser Pauschale die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung.)

✅ Für zahlreiche kleine und mittelgroße Träger, die meisten mit 1 bis 10 Einrichtungen, sind wir bereits die „Externe Rechtsabteilung“, immer für Sie da und immer erreichbar und das zu einem fairen und vor allem kalkulierbaren Preis!

✅ UND VOR ALLEM: Alle 12 Monate eine 3stündige Fortbildung mit uns Kitarechtlern! Nach Wahl z.B. zur Aufsichtspflicht, Kinderschutz bzw. §8a-Verfahren, Elternkonflikten, Weisungsrechte, Medikamentenabgabe und vieles mehr! In den Monatspauschalen bereits inbegriffen – entweder per Video-Konferenz oder (bei Übernahme der Reisekosten) gerne auch in einer Einrichtung vor Ort, deutschlandweit!

✅ Und Sie werden Teil eines Netzwerks und profitieren über uns so von den Erfahrungen von Trägern aus ganz Deutschland mit vielen Tausend Plätzen!

Geballt gibt es das Neueste zum Kitarecht auch stets bei unseren Fortbildungen im Kitarecht für Erzieher, Leitungen, Kindertagespflege und Träger-Verantwortliche und natürlich solche, die es werden wollen:

Im Rahmen unserer „Kitarechtler on Tour“-Veranstaltungen in vielen Städten in Deutschland:

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Über uns:

Wir sind als Rechtsanwälte und „Kitarechtler“ fast ausschließlich mit rechtlichen Fragestellungen rund um Krippe, Kindergarten oder Hort befasst. Mit unserem erfahrenen Team aus Rechtsanwälten sind wir dabei deutschlandweit tätig. Wir publizieren regelmäßig für Fachzeitschriften, halten Vorträge und sind häufig Ansprechpartner für TV, Radio und Zeitungen.   

Unsere Bücher zum Kitarecht haben jeweils den Bestseller-Platz 1 der entsprechenden amazon.de-Kategorie erreicht, nämlich einmal in „Familienrecht“ und einmal in „Kindergarten- und Vorschulpädagogik“. 

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