Mobbing ist ohne Wenn und Aber unzulässig und zu unterbinden!
Dass Mobbing unzulässig und unter Umständen sogar strafbar ist betrifft in erster Linie natürlich die mobbende Person. Aber auch der Träger als Arbeitgeber steht in der Verantwortung, seiner Fürsorgepflicht effektiv nachzukommen und die Mobbing ausgesetzte Person wirksam zu schützen und einen sicheren Arbeitsplatz ohne Anfeindungen zu gewährleisten.
Was gilt es alles bei dieser Aufgabe zu bedenken?
Zum Beispiel:
▪ Wie Mobbing richtig dokumentieren (Stichwort: Mobbing-Tagebuch)?
▪ Welche Strukturen begünstigen Mobbing?
▪ Welche konkreten Handlungspflichten treffen den Träger?
▪ Ermahnung, Abmahnung oder gar Kündigung für die mobbende Person?
▪ Eigenkündigung und Schadensersatz-Forderung als Gefahr bzw. Alternative?
▪ Welche Auswirkungen haben zudem toxische Arbeitsumgebungen und Mobbing-Konflikte auf die Elternschaft und die Kitaaufsicht?
Schwierige Fragen – daher ist wichtig, einen starken Partner für die Bewältigung dieser herausfordernden Aufgaben an der Seite zu haben!
Wie können die Kitarechtler – Rechtsanwälte Ihnen hier helfen?
Lässt Mobbing erfordert zumeist eine starke Antwort! Dabei sollte aber die Situation vorher gut analysiert sein, vorschnelle Handlungen können sogar negative Konsequenzen haben. Oftmals ist Mobbing am Arbeitsplatz „Kita“ zudem auch eine arbeitsrechtliche Frage mit den dann – gegebenenfalls – arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Hier können wir für Sie umfassend tätig werden!
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