Die Aufsicht und die gesetzlichen Regelungen dazu – manchmal vielleicht Last, aber richtig angewendet oftmals eher eine hilfreiche Vorgabe!

Wann ist die Aufsicht genügend? Wird wirklich ein 360-Grad-Rundum-Blick benötigt? Wie kann die Pflicht zur Aufsicht übertragen werden? Und vor allem: Wie beim Vorwurf einer Aufsichtspflichtverletzung (rechtlich) richtig reagieren?

Das sind nur die häufigsten generellen Fragestellungen zu diesem Thema. Noch einmal komplizierter wird es bei den vielen Einzelsituationen im pädagogischen Krippen- oder Kitaalltag!

Zum Beispiel:

▪ Die (noch) genügende Aufsicht bei Personalmangel?

▪ Die Unterscheidungen bei Kern- zu Randzeiten und zu Bringe- und Abholsitautionen?

▪ Ganz alleine in der Einrichtung arbeiten?

▪ Die für jede Einrichtung notwendige Gefährdungseinschätzung in Hinblick auf die Anforderungen an die Aufsicht?

▪ Was sagen die Unfallkassen eigentlich zu den einzelnen Situationen?

▪ Haftungsfreistellungen, Überlastungsanzeigen, Arbeitsverweigerungen – hilfreich oder eher gefährlich?

Wie so häufig: Schwierige Fragen – daher ist es um so wichtiger, einen starken Partner für dieses Thema an der Seite zu haben!

Wie können die Kitarechtler – Rechtsanwälte Ihnen hier helfen?

Wie belastbar – und vor allem wie rechtlich zulässig – die Aufsichtsstrukturen im Einzelfall sind, kann häufig schon im Vorfeld ganz gut eingeschätzt werden. Hierbei können wir behilflich sein. Aber auch die eingetretene Aufsochtspflichtverletzung gilt es mit viel Wissen rechtlich zu begleiten:

Denn dann gilt es die Meldung an die Kitaaufsicht, die Kommunikation mit den Eltern eines betroffenen Kindes, aber auch oftmals die Unruhe in der gesamten Elternschaft mitzubedenken. Darüber hinaus stellen sich auch oftmals arbeitsrechtliche Fragen: Ermahnung, Abmahnung oder sogar Kündigung?

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