Ein Kind erleidet einen Unfall, Bekleidung des Kindes geht kaputt oder Gegenstände der Einrichtung? Wer haftet?

Gleich vorweg: Eine womöglich bestehende Haftpflichtversicherung der Eltern greift rechtlich begründet fast nie (wenn, dann eher aus reiner Kulanz). Denn die Kinder haften selber aufgrund ihres Alters oder ihrer mangelnden Reife eher nicht.

Wer haftet also dann? Und können bei schweren Unfällen die Haftungsrisiken für Erziehende, Leitungen oder Träger wmöglich so groß sein, dass sogar der finanzielle Ruin droht?

Daher ist es wichtig, im Fall der Fälle schnell einen rechtlich fundierten Überblick zu erlangen.

Zum Beispiel:

▪ Ist der Unfall schuldhaft erfolgt? Wer hat womöglich schuld und was bedeutet das für eine etwaige Haftung?

▪ Liegt vielleicht ein sogenanntes Organsitionsverschulden vor?

▪ Haben etwa Überlastungsanzeigen oder Gefahrenanzeigen im Vorfeld auf die Gefahr aufmerksam gemacht?

▪ Sind alle Beteiligten ihrer Schadensminderungspflicht nachgekommen?

▪ Greifen die Grundsätze der Arbeitsnehmerhaftung?

Schwierige Fragen – daher ist wichtig, einen starken Partner für die Bewältigung dieser herausfordernden Aufgaben an der Seite zu haben!

Wie können die Kitarechtler – Rechtsanwälte Ihnen hier helfen?

Ob ein Haftungsfall überhaupt vorliegt, können wir gemeinsam mit Ihnen prüfen. Sind Rechte bzw. Abwehrrechte geltend zu machen, können wir hierzu für Sie tätig werden.

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