Inklusion ist richtig und wichtig. Aber ebenso von Bedeutung ist das rechtliche Absichern von Träger, Leitung und den Erziehenden!

Beim Thema Inklusion und hier insbesondere auch bei der Medikamentenabgabe für chronisch kranke Kinder oder beim – hoffentlich nicht notwendigen – Einsatz von Notfallmedikamenten gibt es viele Sorgen und Unsicherheiten.  

Zum Beispiel:

▪ Ist die Einverständniserklärung für die Medikamentenabgabe rechtssicher und vor allem ausreichend?

▪ Ist die Aufsichtspflicht der zusätzlichen Anforderung anzupassen – und wenn ja, wie?

▪ Ist der Datenschutz gerade bei diesem sensiblen Sachverhalt hinreichend ausgestaltet?

▪ Ist die Aufgabe im konkreten Fall überhaupt umsetzbar oder bei Umsetzung eigentlich schon grob fahrlässig?

▪ Welche Vorgaben machen zudem die Unfallkassen?

Schwierige Fragen – daher ist wichtig, einen starken Partner für die Bewältigung dieser vielfältigen Aufgabe an der Seite zu haben!

Wie können die Kitarechtler – Rechtsanwälte Ihnen hier helfen?

Wir können Sie im Einzelfall, aber auch bei der Überprüfung Ihrer generellen Strukturen, beraten, unterstützen sowie natürlich vertreten. Wir erstellen auch die notwendigen Muster-Erklärungen und Belehrungen und klären eventuelle Haftungsrisiken ab. 

Darüber hinaus stellen sich auch oftmals arbeitsrechtliche Fragen: Was kann angewiesen werden? Was ist als Arbeitsleitung im pädagogischen Alltag umzusetzen bzw. was ist gegebenenfalls vom Berufsbild von Erziehenden nicht mehr umfasst?   

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