Eltern können nicht bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist am Betreuungsvertrag festgehalten werden Schon im Juli hatte sich das Amtsgericht Bonn (Aktenzeichen: 114 C 151/15 – wir berichteten) mit der Frage auseinander zu setzen, ob die gescheiterte Eingewöhnung eines Kindes
Gescheiterte Eingewöhnung Grund für außerordentliche Kündigung
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