Muss ein kranker Erzieher oder eine kranke Erzieherin, der oder die auch über eine Krankschreibung verfügt, auf Anforderung des Kindergarten-Trägers zum Personalgespräch bzw. zum Teamgespräch erscheinen? Droht beim Fernbleiben etwa eine Abmahnung? Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu nun eine Entscheidung getroffen,