Es ist zum Verzweifeln: Die leider weit verbreitete Auffassung, es sei ja „nur“ Kinderbetreuung… Eine Kammer des Landgerichts Schwerin hat sich unlängst leider dahingehend positioniert, dass es bei der Betreuung von Kindergartenkindern „kein übergeordnetes, einem Schulabschluss vergleichbares Ziel“ gäbe, dass