Achtung! Die neue Datenschutzgrundverordnung wird sich auch vermehrt auf das Betriebliche Eingliederungsmanagement für kranke Erzieher auswirken… Wir berichten ja schon eine ganze Zeit darüber, dass die neue Datenschutzgrundverordnung, auch kurz „DSGVO“ genannt, einen gewaltigen Mehraufwand für Kindergarten- und Hort-Träger
Ohne bEM kaum Chancen auf wirksame Kündigung eines langzeiterkrankten Erziehers
Wenn ein Kita-Träger das Betriebliche Eingliederungsmanagement (bEM) vergisst, wird eine Kündigung „wegen Krankheit“ fast unmöglich Ja, es gibt die Möglichkeit „wegen Krankheit“ einem Erzieher oder einer Erzieherin zu kündigen. Auch darf eine solche krankheitsbedingte Kündigung noch während der Erkrankung