Das erweiterte Führungszeugnis auch bei Taxi- und Busfahrern erforderlich? Der § 72a SGB VIII regelt den Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen und fordert von Kita-, Kindergarten- oder Hort-Trägern die Einsichtnahme in ein erweitertes Führungszeugnis. Alle unsere +1.000! Videos hier in der
#Kitarecht Folge 96 – erweitertes Führungszeugnis für Kita-Fahrdienste wie Bus oder Taxi?
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