Eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht eines Erziehers durch Weitergabe von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen oder sonstigen vertraulichen Informationen kann weitreichende arbeitsrechtliche Konsequenzen haben Die unberechtigte Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen oder von vertraulichen Informationen (Datenschutz!) durch einen Erzieherin oder einen Erzieher (zum Beispiel an